Da auch wir in der Tiermedizin mit steigenden Kosten zu kämpfen haben, gilt seit dem 22. November 2022 die von der Bundesregierung neu verfasste Gebührenordung für Tierärtze (GOT).
Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte einzuhalten.